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   OLG Karlsruhe, 08.01.1988 - 2 UF 319/85   

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OLG Karlsruhe, 08.01.1988 - 2 UF 319/85 (https://dejure.org/1988,10356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 UF 319/85 (https://dejure.org/1988,10356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 UF 319/85 (https://dejure.org/1988,10356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 845
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Der vorgezogene Beginn der Altersrente beeinflusst die Laufzeit und damit auch den Barwert des Anrechts, für dessen Bestimmung ein Rückgriff auf die Höchstaltersgrenze als fiktiven Rentenbeginn dann nicht mehr erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 845 f.; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 10 a VAHRG Rdn. 32 a.E.).
  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 156/93

    Bestimmung des Ehezeitanteils einer bei Ehezeitende bereits gezahlten

    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, daß der Ehemann bereits eine laufende Rente von der VBL bezieht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 845), auch wenn es sich hierbei der Form nach um die Versorgungsrente wegen Berufsunfähigkeit handelt, die als solche nicht lebenslang gewährt wird, sondern im Falle eintretender Erwerbsunfähigkeit in eine Versorgungsrente wegen Erwerbsunfähigkeit (§ 39 Abs. 1 Buchst. b VBLS a.F.) und nach Erreichen der Altersgrenze in eine Versorgungsrente wegen Alters umgewandelt wird (§§ 100 Abs. 1, 115 Abs. 3 SGB VI, 55a VBLS; vgl. Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, § 55a VBLS Anm. 2a) , im Falle der Wiederherstellung der Berufsfähigkeit des Ehemannes aber - bis zum Eintritt eines neuen Versicherungsfalles - erlöschen würde (§§ 100 Abs. 3 SGB VI, 66 Abs. 1 Buchst. b VBLS).
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